d) Auf Nachfrage der Beschwerdeführenden stellte die Gemeinde ihnen den Gesamtbauentscheid vom 2. September 2022 am 13. September 2022 per E-Mail zu. Die 30- tägige Beschwerdefrist begann für die Beschwerdeführenden somit am 14. September 2022 und endete am 13. Oktober 2022. Die Beschwerde vom 6. Oktober 2022 ist fristgerecht. Im Übrigen ist die Beschwerde auch formgerecht. Nach dem Gesagten ist auf die Beschwerde einzutreten. Die BVD prüft das Bauvorhaben frei und kann den angefochtenen Entscheid nach Anhörung der Parteien von Amtes wegen abändern, wenn er erhebliche Mängel aufweist (Art. 40 Abs. 3 BauG). 2. Geltung der befristeten Baubewilligung