Die Beschwerdeführerin 1 ist Miteigentümerin der Parzelle Unterseen-Gbbl. Nr. P.________ an der Q.________strasse […] in 3800 Unterseen. An dieser Adresse wohnt auch der Beschwerdeführer 2. Sodann ist die Beschwerdeführerin 3 Alleineigentümerin der Parzelle Unterseen-Gbbl. Nr. R.________ an der Q.________strasse […] in 3800 Unterseen. Die Parzellen Nrn. R.________ und P.________ grenzen an die Bauparzelle Unterseen-Gbbl. Nr. J.________. Die Beschwerdeführenden sind damit Nachbarinnen und Nachbarn einer der streitbetroffenen Bauparzellen.