Am ursprünglichen Baubewilligungsverfahren für die Parkplatzprovisorien im Jahr 2019 haben sich die Beschwerdeführenden gemäss ihren Ausführungen nicht als Einsprecherinnen und Einsprecher beteiligt, da die Dauer der Beeinträchtigungen durch die Befristung bis am 31. Dezember 2021 absehbar gewesen sei. In ihrer Beschwerde bringen sie nun vor, mit dem Unterschreiten des minimalen Grenzabstands ohne Einverständnis der betroffenen Nachbarn, dem Bauen in der Bauverbotszone der Strassenlinie, dem Nichteinhalten des Bauabstandes zur Zonengrenze, der Aufhebung von Behindertenparkplätzen sowie der Änderung der