c) Am ursprünglichen Baubewilligungsverfahren für die Parkplatzprovisorien im Jahr 2019 haben sich die Beschwerdeführenden gemäss ihren Ausführungen nicht als Einsprecherinnen und Einsprecher beteiligt, da die Dauer der Beeinträchtigungen durch die Befristung bis am 31. Dezember 2021 absehbar gewesen sei.