Die Pläne habe es der Gemeinde zusammen mit dem Gesamtbauentscheid wieder zugestellt. Der Plan Nr. 3538-103 mit der handschriftlichen Notiz fehle – vermutlich habe das Regierungsstatthalteramt diesen im Doppel der Bauherrschaft zugestellt und der Gemeinde dafür zweifach den am 2. September 2019 genehmigten Plan eingereicht. Die folgenden von der Gemeinde am 22. November 2022 eingereichten Pläne enthalten die handschriftliche Notiz «GE 2.9.2019»: - Provisorium 1 mit total 123 PP, Situation 1:500 vom 29. Mai 2019, Plan Nr. 3538-2 9 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion