Mit Schreiben vom 22. November 2022 teilte die Gemeinde mit, nachdem die Beschwerdegegnerin dem Regierungsstatthalteramt am 28. Oktober 2022 mitgeteilt habe, dass das Parkplatzprovisorium 2 nicht realisiert werde, habe sie (die Gemeinde) von der BVD eine entsprechend korrigierte Verfügung erwartet. Die vorbereitete Stellungnahme sowie weitere Unterlagen würden daher zur Vervollständigung der Akten eingereicht.