Die Beschwerde beziehe sich auf diesen Parkplatz. Von der Gemeinde ging innert Frist keine Stellungnahme ein. 7. Bei Durchsicht der Vorakten stellte das Rechtsamt fest, dass die Pläne Nrn. 3538-3 (Provisorium P 91) und 3538-103 (Provisorium P 92) fehlen. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. November 2022 forderte es daher das Regierungsstatthalteramt sowie die Gemeinde auf, die Pläne einzureichen.