Auch die Beschwerdegegnerin stellt in ihrer Beschwerdeantwort vom 9. November 2022 keinen Antrag. Sie führt aus, aufgrund der Verzögerungen im Bewilligungsverfahren für die H.________gebäude sei die Realisierung der Parkplätze immer wieder verschoben worden. Den Parkplatz P1 (Personalparkplatz) habe sie im Frühjahr 2022 realisiert. Sämtliche Stellen hätten verpasst, dass die Bewilligung vom 2. September 2019 befristet gewesen sei. Erst Ende Mai 2022 und damit nach der Inbetriebnahme des Parkplatzes P1 sei sie von der Gemeinde auf die befristete Gültigkeitsdauer aufmerksam gemacht worden.