6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt stellt in seiner Eingabe vom 1. November 2022 keinen Antrag. Es führt jedoch aus, es sei ihm insofern ein Fehler unterlaufen, als dass das Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung zwingend hätte publiziert werden müssen. Es sei deshalb sinnvoll, dass es die angefochtene Verfügung selber aufhebe, das Baubewilligungsverfahren wiederaufnehme und die Publikation nachhole.