Dieser Plan sei soweit ersichtlich nicht im eBau hochgeladen worden. Weiter wies das Regierungsstatthalteramt darauf hin, dass die von der Beschwerdegegnerin geplante Ausführung des Parkplatzes gemäss Plan vom 31. März 2022 mit 33 Parkfeldern nicht bewilligt sei.7 5. Gegen den Gesamtbauentscheid vom 6. September 2019 reichten die Beschwerdeführenden am 6. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: