Am 21. September 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Regierungsstatthalteramt einen Plan des provisorischen Handwerkerparkplatzes [Provisorium 2] per E-Mail zu. Gleichentags teilte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdegegnerin mit, der Projektverfasser habe im eBau die am 2. September 2019 genehmigten Pläne hochgeladen. Zusammen mit einem Begleitschreiben habe der Projektverfasser einen neuen Plan «Provisorium Parkplatz P 92 mit total 33 Parkfeldern Situation 1:500 vom 1. März 2022» eingereicht. Dieser Plan sei soweit ersichtlich nicht im eBau hochgeladen worden.