Diesen Plänen zufolge sollte das Parkplatzprovisorium 1 auf der Parzelle Unterseen-Gbbl. Nr. I.________, d.h. südwestlich auf dem H.________gelände, zu liegen kommen. Insgesamt hätte das Parkplatzprovisorium 1 123 Parkplätze, davon zwei Behindertenparkplätze, umfassen sollen. Demgegenüber war das Parkplatzprovisorium 2 nordöstlich auf dem H.________gelände auf der Parzelle Unterseen-Gbbl. Nr. J.________ direkt gegenüber den Parzellen Unterseen- Gbbl. Nrn. P.________ und R.________ vorgesehen. Geplant waren 43 Parkplätze (inklusive zwei Behindertenparkplätze). Entlang der Parzellengrenze zu den Parzellen Unterseen-Gbbl. Nrn. P.________