Prüfstelle, der Société Générale de Surveillance SA, auditiert.34 Dass das QS-System untauglich wäre, vermag die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde nicht aufzuzeigen. Daran ändert auch der Verweis auf angebliche Äusserungen von Regierungsrat Neuhaus im Zusammenhang mit dem von der Beschwerdeführerin als «Blausee-Skandal» bezeichneten Sachverhalt nichts. Dabei handelt es sich um ein komplett verschiedenes Thema gegenüber Mobilfunkanlagen mit nichtionisierender Strahlung.