Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden. Eine Validierung der Systeme durch das BAKOM zeigte, dass die QS-Systeme den Betrieb der adaptiven Antennen korrekt überwachen. Das QS-System der Beschwerdegegnerin wurde ausserdem von einer unabhängigen, externen 29 Vgl. BAFU, Erläuterungen zu den adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Februar 2021, S. 21. 30 Vgl. hierzu BAFU, Erläuterungen zu den adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über