a) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, das bestehende QS-System weise gravierende Mängel auf. So sei eine vorangekündigte Kontrolle schlichtweg keine Kontrolle. Da 5G-Technologie gar nicht gemessen werden könne, sei ein Messbericht über eine Mobilfunkanlage mit 5G-Antennen eine Farce. Ein QS-System, das auf solche Fakten und auf reine Angaben des Betreibers abstelle, die der Kontrolleur nicht unabhängig und selbst überprüfen könne, sei wertlos und diene einzig der Gewissensberuhigung.