Erstens wird bei adaptiven Antennen eben gerade die ERPn und nicht die ERPmax, n als massgebende Sendeleistung eingetragen, wobei mittels dem Korrekturfaktor sodann die ERPmax, n hochgerechnet werden kann.29 Mit dem automatischen Leistungsbegrenzungssystem («Power-Lock») ist dabei sichergestellt, dass die über einen Zeitraum von 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die deklarierte Sendeleistung ERPn nicht überschreitet.30 Zweitens hat die Beschwerdeführerin auch innerhalb ihrer falschen Berechnung einen Fehler gemacht. Indem sie den Faktor 10 für ihre Rechnung verwendet, geht sie von einem Korrekturfaktor KAA ≥ 0.1 aus, was aber nur für Antennen mit 64 und mehr Sub- Arrays zutrifft.31