Andererseits resultiert die Strahlenbelastung am OMEN 09, wie auch am von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Eckpunkt desselben Gebäudes, aus der Gesamtbelastung durch insgesamt zehn Antennen. Davon senden drei mit der Hauptsenderichtung (Azimut) 120°, wovon eine adaptiv betrieben wird, zwei mit 130° und fünf Antennen mit 10°, wovon ebenfalls eine adaptiv betrieben wird. Verschiebt sich der OMEN 09 an den von der Beschwerdeführerin monierten Punkt, öffnet sich der Winkel zu den Antennen mit Azimut 120° (bzw. 130°) um ca. weitere 18° von 32.7° (bzw. 42.7°) auf ca. 51° (bzw. 61°), was zu einer entsprechend grösseren Richtungsabschwächung führen dürfte.