In der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, des ehemaligen Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft [BUWAL]25 wird der Begriff OMEN für die Praxis näher konkretisiert. Die Handhabung der OMEN erfährt sodann keine Anpassung aufgrund der neuartigen Antennentechnologie 5G bzw. New Radio.26