Die Höherbelastung ergebe sich aus der Tatsache, dass bei adaptiven Antennen jeweils ein Sektor von 120° - 60° im Uhrzeiger- und 60° im Gegenuhrzeigersinn ohne Richtungsabschwächung bedient werde. Da es sich dabei stets nur um Hochrechnungen handle, könne die Einhaltung des Anlagegrenzwertes von 5 V/m so gestaltet werden, dass es gerade noch passe. Daher gebe es auch die 80 %-Regel betreffend erforderlichen Nachmessungen, wobei eben das Problem bestehe, das 5G gar nicht gemessen werden könne.