entspricht die Messmethode des METAS dem gegenwärtigen Stand der Technik.23 Damit kann geprüft werden, ob die Grenzwerte eingehalten sind. Darüber hinaus ist der bewilligungs- und NISV-konforme Betrieb der Anlage durch das QS-System sichergestellt, wie aus der nachfolgenden Erwägung 5 folgt. Daran ändert nichts, dass der geplante Antennentyp nach der Meinung der Beschwerdeführerin auf eine maximale Sendeleistung von 12 589 Watt ausgelegt sei. Die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung ist für die Beschwerdegegnerin verbindlich. Mit der umstrittenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung erlaubt. Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde unbegründet.24 4. OMEN 09