Dabei schlägt das METAS zwei Messmethoden, die codeselektive und die frequenzselektive, vor. Dafür besteht für Messfirmen eine Akkreditierungsmöglichkeit.19 Damit existiert entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ein Messverfahren für adaptiv betriebene Antennen und damit die 5G-Technologie. Die Abnahmemessungen werden von fachkundigen Messfirmen durchgeführt, die bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind. Die Beschwerdeführerin legt nichts Stichhaltiges vor, was das Funktionieren der Messmethoden des METAS infrage zu stellen vermöchte.