ob die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerische Prognose erfolgt technologieneutral und ist daher auch für 5G anwendbar. Die eingesetzte Mobilfunktechnologie spielt erst bei der Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage eine Rolle, da je nach Mobilfunkstandard eine andere Signalform verwendet wird.14 Eine (Abnahme-)Messung setzt sodann zwangsläufig den Bau und Betrieb einer Mobilfunkanlage voraus, was notwendigerweise einer Baubewilligung bedarf. Das gilt selbstverständlich auch für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage wie in vorliegendem Fall.