Ohne genaue Messbarkeit von 5G-Strahlung könne nun wirklich niemand versichern, dass die Grenzwerte jederzeit eingehalten würden. Sodann sträubten sich jedem Mathematiker, Statistiker und Physiker die Nackenhaare, wenn die Messqualität gemäss METAS es erlaube, dass die «maximal zulässige erweiterte Messunsicherheit nach den Messempfehlungen […] mit ± 45 Prozent definiert» worden seien. b) Werden neue Mobilfunkanlagen erstellt oder bestehende angepasst, wird – wie hier – im Voraus die zu erwartende Strahlung in der Umgebung der Anlage berechnet und damit geprüft, 13 Michel Daum, a.a.O., Art. 32 N. 24.