a) Die Beschwerdeführerin moniert, die in «II. Erwägungen, Ziff. 10» des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental vom 14. September 2022 gemachten Aussagen könnten gar nicht stimmen, da es bis heute unmöglich sei, echtes 5G zu messen. Weiter bemängelt die Beschwerdeführerin, dass bis anhin «nur berechnet und absolut nichts gemessen» worden sei. Zudem sei der im Standortdatenblatt aufgeführte Antennentyp 6313.36ENV.001 vom Hersteller Ericsson für eine maximale Sendeleistung von 12 589 Watt ausgelegt. Ohne genaue Messbarkeit von 5G-Strahlung könne nun wirklich niemand versichern, dass die Grenzwerte jederzeit eingehalten würden.