Zur Begründung verwies das AGR auf seine Verfügung vom 8. März 2022. Im Schreiben vom 19. Oktober 2022 teilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental mit, es verzichte unter Verweis auf die Erwägungen im Gesamtentscheid vom 14. September 2022 auf eine Stellungnahme. Die Gemeinde Kandergrund führt in ihrer Stellungnahme vom 21. Oktober 2022 aus, die Beschwerde enthalte ausschliesslich Punkte, welche ausserhalb der Kompetenz der Gemeinde und deren Rechtsgrundlagen lägen, weshalb keine Stellungnahme abgegeben werden könne. Sie verweist abschliessend auf ihren Amtsbericht vom 8. März 2022 [recte 10. März 2022]4 sowie auf ihre Stellungnahme vom 12. Mai 2022 zu den Einsprachen.