3. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Vorakten ein. Ferner ersuchte es das AUE, Abteilung Immissionsschutz, um eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS). In der Beschwerdeantwort vom 13. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei. In seiner Vernehmlassung vom 17. Oktober 2022 beantragte das AGR die Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verwies das AGR auf seine Verfügung vom 8. März 2022.