1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. März 2022 bei der Gemeinde Kandergrund ein Baugesuch für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage ein. Die Gemeinde leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weiter (Eingang 3. März 2022). Das Bauvorhaben liegt auf der Parzelle Kandergrund Grundbuchblatt Nr. G.________ und gemäss Zonenplan der Gemeinde Kandergrund in der Landwirtschaftszone sowie im Gewässerschutzbereich Au. Die bestehende Mobilfunkanlage soll für die Beschwerdegegnerin und die A.________ erweitert werden, indem die bisher bestehenden vier Antennenkörper auf zwei Ebenen durch vier moderne Antennenkörper ebenfalls auf zwei