versehenen Situationsplan vom 11. Juni 2019 gemeint sein kann, wurde diese Fläche doch von der Gemeinde nicht bewilligt (vgl. E. 4b). Das Rechtsamt hat daher im Beschwerdeverfahren eine Präzisierung der Wiederherstellungsanordnung der Gemeinde vorgeschlagen, wonach es sich um den bewilligten Perimeter «gemäss den mit Entscheid vom 8. August 2019 (Nr. 2014-0032) bewilligten Plänen «Grundriss Stall und Querschnitt» und «Fassaden» (beide mit Revisionsdatum vom 25. April 2019 und mit Bewilligungstempel der Gemeinde vom 8. August 2019)» handelt. Mit Stellungnahme vom 14. Dezember 2022 erklärte sich die Gemeinde mit dieser Präzisierung einverstanden.