Ebenso wenig lässt sich daraus erkennen, wo und in welchem Umfang Terrainaufschüttungen bzw. Geländeveränderungen vorgenommen wurden. Wie das AGR richtig beanstandet, fehlen die nötigen Quer- und Längsschnitte (mit Darstellung des ursprünglichen und des neuen Terrains) des von Aufschüttungen oder Geländeveränderungen betroffenen Gebiets auf der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. E.________; der blosse Schnitt A-A im Bereich der Scheune reicht hierfür nicht aus. Es fehlen die nötigen Angaben, wo und in welchem Umfang Material aufgeschüttet wurde und wie das gemäss Angaben des Beschwerdeführers zugeführte