c) Der Beurteilung der Gemeinde und des AGR kann gefolgt werden. Der vom Beschwerdeführer mit der Beschwerde eingereichte Umgebungsgestaltungsplan erfüllt die Anforderungen an einen genügenden Plan im Sinne von Art. 14 BewD nicht, lassen sich doch die vom Beschwerdeführer vorgenommenen Terrainanpassungen in keiner Weise daraus ablesen. Es fehlt nicht nur eine Legende der farblich ausgeschiedenen Flächen im Bereich der Scheune. Ebenso wenig lässt sich daraus erkennen, wo und in welchem Umfang Terrainaufschüttungen bzw. Geländeveränderungen vorgenommen wurden.