Die erfolgte Verwendung des vom Beschwerdeführer deklarierten, zugeführten Fremdmaterials von 592 m3 sei aus dem nun vorliegenden Grundriss / Umgebungsplan nicht ersichtlich. Ebenfalls nicht ersichtlich sei die erfolgte Verwendung des bei der Erstellung der Neubaute angefallenen und wiederverwendeten Boden- und Aushubmaterials von gesamthaft 1690 m3 (gemäss den Mengenangaben auf dem eingereichten Plan).