b) Der Beschwerdeführer bestreitet in seiner Beschwerde nicht, dass das nachträgliche Baugesuch formell mangelhaft war und er die eingeforderten Unterlagen trotz mehrfachen Aufforderns nicht einreichte. Mit seiner Beschwerde reicht er jedoch einen Umgebungsgestaltungsplan vom 1. Oktober 2022 (Beilage 1) ein, in welchem gemäss seinen Ausführungen die heutige Situation abgebildet sei. Gestützt auf diesen nachgereichten Plan ersucht er um Prüfung und Bewilligung des nachträglichen Baugesuchs.