3. Mangelhaftes Baugesuch a) Die Gemeinde kam in der angefochtenen Verfügung vom 8. September 2022 zum Schluss, dass auf das nachträgliche Baugesuch nicht eingetreten werden könne, da der Beschwerdeführer die erforderlichen Unterlagen trotz mehrmaligen Mahnens und nach mehreren Nachfristen nicht nachgereicht hatte (vgl. E. 2a).