2/12 BVD 110/2022/163 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 20. Oktober 2022 die Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt das AGR mit Eingabe vom 1. November 2022.