Kosten] 7. [Rechtsmittelbelehrung] 8. [Eröffnung]» 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 4. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt den folgenden Antrag: «Im beiliegenden Umgebungsgestaltungsplan (Beilage 1) ist die heutige Situation abgebildet. Ich bitte Sie höflich, diesen zu prüfen und die Einreichung eines nachträglichen Gesuchs zu bewilligen. Die Bauabschlags- und Wiederherstellungsverfügung vom 8. September 2022 ist aufzuheben.» 3 Vorakten Gemeinde pag. 36. 4 Vorakten Gemeinde pag. 29.