4.2 Der vollständige Rückbau der Geländeaufschüttungen inkl. Abführung des Aushub- und zugeführten Materials ausserhalb des bewilligten Perimeters hat innert 90 Tagen ab Rechtskraft dieses Entscheides zu erfolgen und ist unverzüglich der Baupolizeibehörde unaufgefordert mittels vollständig ausgefüllten SB zusammen mit den entsprechenden Entsorgungsbelegen zu melden. 4.3 Sollte der Wiederherstellung nicht Folge geleistet werden, wird die Ersatzvornahme zu Lasten der Bauherrschaft eingeleitet. 4.4 Die Entsorgung hat in eine entsprechend bewilligte Deponie zu erfolgen. 4.5 [Bedingungen] 4.6 [Auflagen] 5. [Auflagen bezüglich Baukontrollen] 6. [Kosten] 7. [