«4. Entscheid 4.1 Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung für das nachträgliche Projektänderungsgesuch In oben erwähntem Baubewilligungsverfahren wird durch die Baubewilligungsbehörde von Frutigen auf Grund des nachträglichen Baugesuches vom 10.05.2021, gestützt auf die geltenden Gesetze, Verordnungen, Dekrete und das Gemeindebaureglement (GBR) der Bauherrschaft für das bereits ausgeführte Vorhaben der Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung des rechtmässigen Zustands verfügt. 4.2