Der Beschwerdeführführer reichte am 7. Mai 2021 ein nachträgliches Projektänderungsgesuch bei der Gemeinde ein für eine «zusätzliche Aufschüttung als verbesserte Umgebungsgestaltung Grünfläche».4 Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Fachstelle Boden, beurteilte diese Unterlagen und teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 11. Juni 2021 mit, dass die Unterlagen unvollständig seien und eine Beurteilung deshalb nicht möglich sei. Gleichzeitig führte die Fachstelle Boden im Detail aus, welche Unterlagen noch einzufordern sind.