2. Anlässlich einer Baukontrolle stellte die Gemeinde fest, dass das Aushubmaterial grossflächig innerhalb der Landwirtschaftszone deponiert sowie zusätzliches Material zugeführt wurde. Nach Einholen der Transportscheine des zugeführten Materials stellte die Gemeinde mit 1 Vorakten Gemeinde pag. 52. 2 Vorakten Gemeinde pag. 61. 1/12 BVD 110/2022/163