Gebiet soll neu der Zone Erhaltung ZE zugewiesen werden.35 In der ZE richten sich die baulichen Möglichkeiten nach dem in Art. 8 nGBR definierten Erhaltungsziel (vgl. Art. 3 i.V.m. nGBR). Bei den Fusswegen ergibt sich die Widmung zum Gemeingebrauch nicht nur aus der ÜO A.________, sondern wie erwähnt auch aus den Dienstbarkeiten («Beschränktes Fussweg- und Platzanlagenbenutzungsrecht zu Gunsten der Einwohnergemeinde Münsingen»).