Die ÜO A.________ unterscheidet zwischen den öffentlichen Strassen und Fusswegen, die sie als Detailerschliessung bezeichnet, und den «halböffentlichen» Fusswegen und Plätzen.31 Während die rechtliche Einordnung einer öffentlichen Strasse klar ist, stellt sich die Frage, wie die als «halböffentlich» bezeichneten Fusswege und Plätze rechtlich zu qualifizieren sind. Die «halböffentlichen» Fusswege im hier betroffenen Bereich sind nicht als Wegparzelle ausgeschieden, sondern verlaufen über die privaten Grundstücke. Im vorliegenden Fall verläuft der Fussweg in Ost-West-Richtung sowohl über die südlich als auch über die nördlich gelegenen Grundstücke. Gemäss Art.