Es ist nicht genau bekannt, wann der Beschwerdegegner und seine Ehefrau die Sichtschutzwand erstellt haben. Gemäss der baupolizeilichen Anzeige war dies im Mai 2020 der Fall,26 d.h. noch vor der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision, so dass grundsätzlich die ÜO A.________ anwendbar ist.