Zudem müssen alle Baugesuche vorgängig dem Fachausschuss vorgelegt werden (Art. 6 Abs. 2 ÜV). In der ÜO A.________ besteht ein öffentliches Interesse an einer vorgängigen Beurteilung von Bauvorhaben wie dem vorliegenden. Die Baubewilligungspflicht der baulichen Abgrenzung gegen den Fussweg ist auch aus diesen Gründen gegeben. h) Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die Einfriedung mit zwei rund 1,945 m hohen Sichtschutzelementen und Pflanzentopf (bzw. Gehölz) in der Mitte baubewilligungspflichtig ist.