Die beiden seitlichen Elemente und der Pflanzentopf dazwischen dienen nach wie vor dazu, den Garten gegen den «halböffentlichen» Fussweg abzugrenzen. Auch wenn die geänderte Gestaltung den Zutritt für Dritte weniger gut verhindert, markieren die beiden Sichtschutzelemente und der schwere Pflanzentopf (bzw. das geplante Gehölz) doch unmissverständlich die Gartengrenze und signalisieren, wo fremdes Privateigentum beginnt. An der Funktion einer Einfriedung hat sich nichts geändert, ausser dass sie nun aus verschiedenen Elementen besteht. Da die Sichtschutzelemente höher als 1,20 m sind, ist die Einfriedung baubewilligungspflichtig.