4,95 m praktisch die gesamte Parzellenbreite. Sie diente als Abgrenzung des Gartens gegenüber dem Fussweg und verhinderte die Zugänglichkeit und Einsehbarkeit des Gartens für Dritte. Es handelte sich um eine Einfriedung. Inzwischen wurde das mittlere Element entfernt und an dieser Stelle ein grosser Pflanzentopf gesetzt. Dies vermag an der Qualifikation als Einfriedung nichts zu ändern. Die beiden seitlichen Elemente und der Pflanzentopf dazwischen dienen nach wie vor dazu, den Garten gegen den «halböffentlichen» Fussweg abzugrenzen.