Was unter einer Einfriedung zu verstehen ist, ist nicht genau definiert. Eine Einfriedung (Umfriedung) dient dazu, das Grundstück gegen aussen abzugrenzen. Eine Einfriedung kann so ausgestaltet werden, dass sie gleichzeitig die Einsehbarkeit verhindert oder erschwert. Hinsichtlich der möglichen Beschaffenheit von Einfriedungen nennt Art. 79k EG ZGB19 Holzwände, Mauern, Zäune, aber auch Hecken. Eine Einfriedung muss nicht zwingend mit dem Boden fest verbunden sein, sie kann auch aus mobilen Elementen bestehen.20