6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 3. November 2022 die Abweisung der Beschwerde. Zusammen mit den Vorakten reichte sie eine Foto der bestehenden Gestaltung mit Sichtschutzwänden ein, auf der sie die Höhe und Breite der Sichtschutzelemente vermasst hatte. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen.