5. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sinngemäss beantragen sie die Aufhebung der Verfügung vom 6. September 2022. Sie verlangen «einen mit der Überbauungsordnung und Siedlungsgestaltung konformen, naturnah gestalteten Abschluss der Parzelle G.________weg 21c zum Weg zwischen G.________weg 21 und 23».