Die Begrünung zwischen den kurzen Sichtschutzwänden und auf der Seite zum öffentlichen Raum hin hat bis am 30.11.2022 mit einheimischen Pflanzen zu erfolgen. Beispielsweise mit: Sträuchern in der Mitte  Taxus bacchata (Eibe) 4 Vorakten pag. 19 5 E- Mail der Gemeinde vom 1. November 2021 an den Beschwerdeführer 1, Vorakten pag. 32 6 Vorakten pag. 33 7 Vorakten pag. 34 und 37 8 Vorakten pag. 44 und 45; E-Mail des Beschwerdeführers vom 6. August 2022 Vorakten pag. 39