4. Mit Verfügung vom 6. September 2022, die als «Zustimmung zur Umgebungsgestaltung» bezeichnet ist, verfügte die Gemeinde Münsingen Folgendes: «1. Baubewilligungspflicht Das Erstellen von zwei kurzen Sichtschutzwänden gemäss Projektplänen/Fotomontagen vom 26.10.2021/29.11.2021 ist baubewilligungsfrei. 2. Genehmigung Die Umgebungsgestaltung gemäss Projektplänen/Fotomontagen vom 26.10.2021/29.11.2021 wird genehmigt. 3. Auflagen Sofern der Mittelteil zwischen den beiden kurzen Sichtschutzwänden noch nicht entfernt wurde, hat dies bis am 30.11.2022 zu erfolgen.